Eröffnung
Aufklärung der Medianden über den Ablauf der Mediation durch den Mediator und gemeinsame Verhandlung über Verhaltensregeln, danach Abschluss Mediationsvereinbarung. Unverzichtbare Regeln sind: Gegenseitig ausreden lassen – Keine Beleidigungen Weitere Regeln können sein: aufmerksames Zuhören – Notizen erlauben – Interventionsrecht des Mediators (Der Mediator trägt die Verantwortung für den Ablauf und greift ein wenn es erforderlich ist.) Wenn alle Beteiligten mit den vereinbarten Regeln und dem geplanten Ablauf der Mediation einverstanden sind, kann der Mediationsvertrag unterzeichnet werden.
Sichtweisen
Sammlung der Themen zum Konfliktfall von beiden Medianden, vom Mediator optisch dargestellt auf einem Flipchart oder Whiteboard. Die Medianden tragen ihre Standpunkte nacheinander vor und haben so viel Zeit, wie erforderlich ist, alles auszusprechen. Der Mediator achtet auf etwa gleiche Redezeitanteile. Er spiegelt, fasst zusammen, formuliert um und hinterfragt. Er stellt Verständnisfragen und versucht sicherzustellen, dass alle Themen benannt werden. Die Kommunikation zwischen den Medianden läuft über den Mediator.
Hintergründe
“Was ist der Konflikt hinter dem Konflikt? Was sind die Interessen und Bedürfnisse der Medianden ?” Jetzt geht die Sichtweise auf das, was sich unter der Oberfläche (Eisberg) befindet. Motive, Bedürfnisse und Gefühle werden herausgefunden, Interessen und Wünsche herausgearbeitet. Der Mediator fragt nach, klärt erneut und stellt schrittweise die direkte Kommunikation zwischen den Medianden her. Kommt das Gespräch ins Stocken, kann der Mediator mit den Medianden Einzelgespräche führen. Voraussetzung dafür ist, beide Medianden sind damit einverstanden.
Lösungen
Erarbeitung von Lösungsoptionen durch die Medianden. Der Grundstein dafür wird schon in Phase 3 gelegt. Gemeinsam suchen die Medianden nach Lösungen. Einem Brainstorming ähnlich werden zunächst Optionen/Vorschläge gesammelt und diskutiert. Erst im nächsten Schritt wird bewertet, welche Lösungsvorschläge einigungs- und realisierungsfähig sind. Ein Konsens wird angestrebt.
Einigung
Einigung und Abschlussvereinbarung, gegebenenfalls von Anwälten überprüft oder formuliert. Das Ergebnis wird am Ende einer Mediation konkret schriftlich festgehalten. Die Konfliktparteien entscheiden selbst über den Inhalt, er wird allen einmal vorgelesen und im Anschluss von allen Beteiligten, auch dem Mediator, unterzeichnet. Wird ein Rechtsanwalt hinzugezogen, prüft oder formuliert er den Text der Übereinkunft für die Medianden.